Sind Sie offiziell kundig im Umgang mit ihrem Hund und können das nachweisen? Nach dem Landeshundegesetz von Nordrhein-Westfalen und vieler anderer Länder ist zur Haltung von Hunden bestimmter Rassen und großer Hunde der Nachweis der Sachkunde zwingend vorgeschrieben. Bei uns können Sie den Sachkundenachweis für große Hunde (z.B. nach § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes LHundG NRW) erhalten.
Als groß gelten alle Hunde, die mindestens 20 Kilogramm schwer sind und / oder eine sogenannte Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen.
Beachten Sie bitte: Der Sachkundenachweis für gefährliche Hunde (z.B. nach § 3 LHundG NRW) kann nur beim Amtstierarzt erworben werden.
Weiterführende Informationen zum: Sachkundenachweis bei der Tierärztekammer NRW